EU (VO) 965/2012 AMC1 CAT.GEN.MPA.175(b)

Psychologische Beurteilung

(a) Die psychologische Beurteilung sollte:

  1. geeignet sein für die Besonderheit, die Komplexität und die Herausforderungen des betrieblichen Umfelds, denen die Flugbesatzung voraussichtlich ausgesetzt ist, wie es durch eine Aufgabenanalyse festgelegt wird, die die sicherheitskritischen Dimensionen der Funktion und Rolle der Flugbesatzung innerhalb des Betreibers identifiziert, und sollte mindestens folgende Bewertungskriterien umfassen:
    1. kognitive Fähigkeiten;
    2. Persönlichkeitsmerkmale;
    3. operative und fachliche Kompetenzen; und
    4. soziale Kompetenzen gemäß den Grundsätzen des Crew Resource Management;
  2. validiert und entweder direkt durchgeführt oder überwacht werden von einem Psychologen mit erworbenen Kenntnissen in der Luftfahrt, die für das Einsatzumfeld der Flugbesatzung relevant sind, sowie mit Expertise in der psychologischen Beurteilung und, soweit möglich, in der psychologischen Auswahl von Luftfahrtpersonal; und
  3. durchgeführt werden mindestens innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme des Linienflugbetriebs, es sei denn, der Betreiber kann nachweisen, dass eine mehr als 24 Monate zurückliegende psychologische Beurteilung weiterhin für die gemäß ORO.GEN.200(a)(3) erforderliche Risikominderung ausreichend ist. Ein solcher Nachweis sollte auf den zuvor durchgeführten Tests, einer aktualisierten Risikobewertung auf Basis von Daten aus früherer betrieblicher Erfahrung und einer fortlaufenden Überwachung der menschlichen Leistungsfähigkeit seit der letzten psychologischen Beurteilung beruhen.

(b) Hinsichtlich der psychologischen Beurteilung sollte Folgendes dokumentiert werden:

  1. die angewandten Verfahren;
  2. das beteiligte Personal;
  3. die Bewertungskriterien und die im Rahmen der Beurteilung verwendeten Instrumente; und
  4. die Gültigkeitsdauer.

Weitere Informationen finden Sie in den Acceptable Means of Compliance (AMC) und Guidance Material (GM) zu Anhang IV Gewerblicher Luftverkehrsbetrieb [Part-CAT].